Ein paar Worte zur Erklärung
Der nachfolgende Text ist eine Presseerklärung, die wir an den Südkurier geschickt haben. Wir haben uns entschlossen, diesen Text hier auf dem Blog zu veröffentlichen, da der Südkurier sich nach mehreren Wochen des Kontakts dazu entschieden hat, das Thema vor den Wahlen nicht mehr aufgreifen zu wollen
Der Inhalt ist das Ergebnis einer Recherche, die etwa ein Dreiviertel Jahr gedauert hat. Sie beinhaltete Anfragen beim Bauamt, beim Landrat, beim Bürgermeister. Wir haben Einsicht in Gemeinderatsprotokolle genommen. Dabei sind wir auf Widerstände von verschiedener Seite gestossen, ein prominenter Vertreter einer anderen Partei hat uns gedroht, im Falle einer Veröffentlichung eine Kampagne gegen uns zu führen.
Mittlerweile steht eine Neuauflage der Satzung auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 21.5. (vermutlich die letzte vor der Wahl). Nachzulesen ist das hier. Offenbar soll das Thema jetzt doch noch schnell vom Tisch. Allerdings ist die Sitzungsvorlage inhaltlich nicht korrekt. So hat der GR 2018 eben nicht beschlossen, die Satzung zu novellieren, sondern wollte bewusst riskieren, dass gegen die Satzung geklagt wird. Novelliert werden kann auch nicht eine Fassung von 2017. Die Satzung ist faktisch seit 2005 ungültig. Korrektur vom 20.5.2019: Da es für die ursprüngliche Formulierung nur Belege in Form einer mündlichen Darstellung einer beteiligten Person gibt, habe ich mich entschieden, diesen Absatz neu zu fassen. Die folgende Darstellung lässt sich aus öffentlich zugänglichen Dokumenten belegen.
Am 12.12. 2017 hat sich die Verwaltung in nichtöffentlicher Sitzung beauftragen lassen, die (damals bereits ungültige) Satzung neu zu fassen. Am 6.2. 2018 hat der GR aber nicht beschlossen, die Satzung zu novellieren. Novelliert werden kann die Fassung von 2017 nicht.
Text der Pressemitteilung
„Die Gemeinde muss die städtebauliche Entwicklung in Unteruhldingen wenigstens zu einem Mindestmaß politisch steuern.“
Dies verlangt der Kandidat der SPD für den Gemeinderat Domenico Ferraro. Die Gemeinde hatte im Jahre 1990 eine Satzung erlassen, die die Entstehung von Eigentumswohnungen im Ortsteil Unteruhldingen unter Genehmigungsvorbehalt stellte. Damit sollte verhindert werden, dass eben diese Eigentumswohnungen als wenig genutzte Rolladenburgen das Ortsbild und die Funktion als Fremdenverkehrsgebiet beeinträchtigen. Diese Satzung ist jedoch, so ergab eine rechtliche Prüfung, seit Juli 2005 außer Kraft. Seinerzeit hätte die Satzung mit einem geringfügigen Veraltungsakt an die Erfordernisse einer EU Richtlinie aus dem Jahre 2001 angepasst werden müssen. Dies ist bis zum Stichtag 30. Juni 2005 entweder aus Nachlässigkeit oder absichtlich nicht erfolgt. Ohne diese Anpassung verlor so die Satzung am 1. Juli 2005 ihre Gültigkeit. Die „Satzung nach § 22 BauGB“ ist übrigens nach wie vor als gültiges Ortsrecht auf der Homepage der Gemeinde zu finden.
Gemeinderat wurde informiert
Die Verwaltung hat in einer nichtöffentlichen Sitzung Anfang des Jahres 2018 den Gemeinderat über das Problem informiert, der Gemeinderat sah jedoch keine Veranlassung, hier Abhilfe zu schaffen, z.B. indem er die Satzung richtlinienkonform neu beschlossen hätte.
Bisher drang von dem Vorgang nichts in die Öffentlichkeit, bis Ende 2018 ein besonders exklusives Bauvorhaben in der Unteruhldinger Bergstraße bei einschlägigen Immobilien-Maklern in Eigentumswohnungen aufgeteilt angeboten wurde und dies zu Nachfragen bei der Verwaltung und beim Landratsamt führte.
SPD fordert neue Satzung
Die Uhldinger SPD erachtet es als dringend erforderlich, umgehend eine neue Satzung nach §22 Baugesetzbuch zu erlassen, um die städtebauliche Entwicklung in Unteruhldingen nicht vollständig aus dem Griff zu verlieren. Der Gemeinderat muss sich nach Ansicht der Sozialdemokraten außerdem überlegen, wie er künftig mit solchen Fehlleistungen der Verwaltung umgeht.
„Eine demokratisch verfasste Gemeinde braucht unbedingt die Trennung von Legislative (Gemeinderat) und Exekutive (Verwaltung) und mit Sicherheit haben Fragen des Ortsrechtes in öffentlichen Sitzungen behandelt zu werden,“
so die SPD-Gemeinderatskandidatin Kerstin Riedmüller.
Vertrauen in den Rechtsstaat geht verloren
Ganz grundsätzlich geht es derzeit um das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Der Verlust dieses Vertrauens geht einher mit dem Erstarken von Gruppen, die weder mit der Demokratie noch mit einer sachlichen Auseinandersetzung über kontroverse Themen etwas anfangen können. Abstruseste Verschwörungstheorien kommen in Mode, je intransparenter Legislative und Exekutive agieren. Wenn dann noch offenbar wird, dass im Hintergrund starke Lobby-Gruppen die Gesetzgebung beeinflussen, wenden sich die Menschen ab und mutieren zum Wutbürger.
In Uhldingen-Mühlhofen haben in der letzten Zeit die Themen EBC, Alte Schule Unteruhldingen und jetzt die „Satzung gegen Rolladenburgen“ das öffentliche Vertrauen in Rat und Verwaltung erschüttert. Eine weitere, nunmehr siebte Liste von Leuten, die es denen da oben nun wirklich mal zeigen wollen, ist die Folge.
Die Uhldinger SPD jedenfalls bleibt bei ihrer Linie: Wir prüfen zunächst einen Vorgang sachlich und rechtlich, um ihn dann politisch bewerten zu können. Dann erst, aber dafür fundiert, stellen wir unsere Forderungen auf, so wie wir das bei der Alten Schule getan haben, indem wir uns für eine Vergabe der Immobilie in Erbpacht ausgesprochen haben. Für die Gemarkung Unteruhldingen fordern wir zur Steuerung der Ortsentwicklung den sofortigen Neuerlass der Satzung nach § 22 BauGB.
Das ist ein lebendiges Beispiel dafür, dass Brüssel schon im Jahr 2001 das Subsidiaritätsprinzip mit Füßen trat…
Und es ist seitdem immer schlimmer geworden.
Ohne AEUV-widrigem Ukas aus Brüssel gäbe es kein Problem, und die Satzungsänderung von 1990 hätte weiter Bestand!
Und ich darf vielleicht noch hinzufügen, aber das ist meine persönliche Meinung, die SPD hätte weiter ihre 30 Prozent im Ländle und es gäbe keine AfD…
Dämmert Euch da etwas?
Die Aufgabe war, die Satzung dem zuständigen Grundbuchamt vorzulegen. Das war zu diesem Zeitpunkt noch im Ort selbst. Das wäre wohl zu bewerkstelligen gewesen.